GDPR

Ihre Rechte und GDPR

Die Gemeinde Timrå ist für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf dieser Website und für andere Aktivitäten verantwortlich. Informationen darüber, wie Sie uns kontaktieren können, finden Sie unter der Rubrik "Kontakt".

Dies sind personenbezogene Daten
Alle Arten von Informationen, die direkt oder indirekt mit einer lebenden natürlichen Person in Verbindung gebracht werden können. Beispiele für solche Informationen sind: Name, Sozialversicherungsnummer und Kundennummer. Zu den sensiblen personenbezogenen Daten gehören z. B. Gesundheitsinformationen, Religion, Strafregister, genetische und biometrische Daten (Fingerabdrücke, Stimme usw.).

Grundsatz der Offenheit
Die Gemeinde Timrå ist eine öffentliche Behörde, was bedeutet, dass an uns gesendete Nachrichten zu öffentlichen Dokumenten werden. Personenbezogene Daten (z. B. Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail), die im Zusammenhang mit der Kontaktaufnahme mit uns angegeben werden, werden zu einem öffentlichen Dokument und werden gemäß den geltenden Archivierungsvorschriften gespeichert.

Strukturierte Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Gemeinde ist verpflichtet, Sie zu informieren, wenn sie personenbezogene Daten über Sie verarbeitet. Die Information muss innerhalb eines Monats nach Ihrem Antrag erfolgen.
Ein Antrag auf einen Registerauszug bei der Gemeinde muss schriftlich gestellt werden. Der Antrag muss Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Personalausweisnummer enthalten und unterschrieben sein. Damit wollen wir sicherstellen, dass die Person diejenige ist, die sie vorgibt zu sein. Eine Übermittlung per E-Mail ist daher nicht möglich.

Die Möglichkeit, selbst eine Berichtigung zu beantragen
Die Gemeinde ist verpflichtet, auf Antrag der betroffenen Person personenbezogene Daten, die nicht in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz verarbeitet wurden, unverzüglich zu berichtigen, zu sperren oder zu löschen.Wenn Sie aus irgendeinem Grund der Meinung sind, dass die Gemeinde Ihre personenbezogenen Daten unter Verstoß gegen das Datenschutzgesetz verarbeitet, können Sie sich an die Gemeinde wenden und die Berichtigung der personenbezogenen Daten verlangen. Die Gemeinde muss dann unverzüglich prüfen, ob Ihre Bemerkungen gerechtfertigt sind, und, falls ja, die Fehler so schnell wie möglich korrigieren.

Wenn die Daten nicht berichtigt werden
Wenn es Ihnen nicht gelungen ist, die Gemeinde zu veranlassen, personenbezogene Daten, die unter Verletzung des Gesetzes über personenbezogene Daten verarbeitet werden, zu berichtigen, zu sperren oder zu löschen oder die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken des Direktmarketings einzustellen, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Datenaufsichtsbehörde zu wenden.

Direktmarketing
Die Gemeinde verwendet Ihre Daten nicht für Marketingzwecke und gibt sie nicht an Dritte weiter, außer in den unten beschriebenen Situationen.

Soziale Medien
Auf den Websites der Gemeinde Timrå können Sie Ihre personenbezogenen Daten jederzeit zurückziehen. In den sozialen Medien der Gemeinde Timrå und von Timrå with loves ist es nicht möglich, Ihre personenbezogenen Daten vollständig zurückzuziehen, da sie in ein Drittland, d. h. ein Land außerhalb der EU/des EWR, übermittelt werden. Dies bedeutet, dass die Kommune Timrå die Freiheiten und Rechte der betroffenen Personen nicht in dem Maße erfüllen kann, wie es die Datenschutzverordnung/GDPR vorsieht.

Wenn die Rechnung nicht bezahlt wird
Die Kommune Timrå hat eine große Anzahl verschiedener Vereinbarungen mit Unternehmen und Privatpersonen. In vielen Fällen werden von der Kommune Rechnungen für verschiedene Gebühren verschickt. Dabei kann es sich z. B. um Kinderbetreuung, häusliche Pflege, Baugenehmigungen usw. handeln.

Wenn ein Fall an das Inkasso übergeben wird, werden die personenbezogenen Daten an das Inkassounternehmen weitergeleitet, das dann die Verantwortung für die Daten übernimmt.

Wenn Sie weitere Informationen darüber wünschen. Wenden Sie sich an das Finanzreferat 060-16 31 00.

Informationen über die Datenschutzverordnung
Die Datenschutzverordnung regelt, wie die Gemeinde und andere Akteure personenbezogene Daten verarbeiten dürfen. Sie regelt die Gründe, auf denen Unternehmen und Behörden personenbezogene Daten verarbeiten dürfen. Die Gemeinde verarbeitet personenbezogene Daten je nach Tätigkeit zu unterschiedlichen Zwecken und hält sich an die Bestimmungen der Datenschutzverordnung.